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Saunas sind Bauten welche den lokal geltenden Brandschutzbestimmungen genügen müssen. Worauf Sie in der Schweiz zu achten haben, erklären wir Ihnen wie folgt:
Die Brandschutzvorschriften werden in der Schweiz von der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) erlassen. Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der VKF stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar.
Die Brandschutzbehörde ist kantonal geregelt und wird von den Gebäudeversicherungen ausgeführt. Die Brandschutzbestimmungen des VKF werden von den kantonalen Brandschutzbehörden umgesetzt.
Für die individuellen Brandschutzfragen sind also die Brandschutzexperten welche für die Gebäudeversicherungen arbeiten zuständig. Sie finden den Kontakt der lokalen Ansprechperson auf der Webseite der zuständigen Gebäudeversicherung. Da der VKG "nur" die Weisung erlässt ist der letztendliche Entscheidungsträger der lokale Brandschutzexperte.
Falls Sie für Ihre Sauns eine neue Baute erstellen, sind die Brandschutzabstände sind einzuhalten. Die Bestimmungen finden Sie bei den aktuellen VKF- Richtlinien "15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte". Beachten Sie insbesondere den Abs. 2.2, 2.3 ff. und die im Anhang gezeigten Skizzen zu den Messweisen. Für Objektbezogene Abklärungen wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Die Holz- Saunaofen gelten als Wärmetechnische Anlage und müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Nur die wenigsten Holz- Saunaofen haben die VKF Brandschutzanwendung Zulassung.
Wenn alles stimmt, wünschen wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei der Planung Ihrer Sauna!